2.2. Dr. med. D. hielt in der Stellungnahme vom 1. Juli 2021 fest, der behandelnde Arzt Dr. med. E., Facharzt für Allgemeine Innere Medizin und für Rheumatologie, habe zu keinem Zeitpunkt objektivierbare Funktionsdefizite dokumentiert, die eine 50%ige Einschränkung der Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit plausibel erscheinen liessen (VB 61 S. 3). Dr. med. D. führte aus, hinsichtlich der angestammten Tätigkeit als F. bestehe "seit September" dauerhaft eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit.