2. 2.1. Am 10. Januar 2022 erhob die Beschwerdeführerin fristgerecht Beschwerde dagegen und beantragte Folgendes: "1. Es sei die angefochtene Verfügung vom 25. November 2021 aufzuheben und die vorliegende Streitsache zu weiteren Abklärungen (insbesondere einer rheumatologischen Begutachtung) an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich 7.7 % Mehrwertsteuer zu Lasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 2. Februar 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.