1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird der Einspracheentscheid vom 5. Januar 2022 aufgehoben und die Sache zur weiteren Abklärung im Sinne der Erwägungen und Neuverfügung an die Beschwerdegegnerin zurückgewiesen. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. Zustellung an: die Beschwerdeführerin die Beschwerdegegnerin (Vertreter; 2-fach) den Beigeladenen das Bundesamt für Gesundheit - 10 - Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten