3.2. Bezüglich des hier in Frage stehenden Ereignisses vom 10. März 2019 ergibt sich aus den Akten zusammengefasst folgender massgebender Sachverhalt: Gemäss Unfallmeldung vom 25. März 2019 (BB 1/27) rutschte der Beigeladene am 10. März 2019 in einer Linkskurve mit dem Trottinett auf nassem Boden aus und knickte mit dem linken Knie ein, als er sich zur Vermeidung eines Sturzes mit dem linken Bein abzustützen versuchte. In der Folge wurde ein Innenmeniskushinterhorn-Lappenriss links -7-