Dabei habe er sich am linken Knie verletzt. In der Folge anerkannte die Beschwerdegegnerin ihre Leistungspflicht für die Folgen des fraglichen Unfalls und richtete die gesetzlichen Leistungen (Heilbehandlung und Taggeld) aus. Nach weiteren medizinischen Abklärungen schloss sie den Fall mit Verfügung vom 27. August 2021 ab und stellte ihre Leistungen gestützt auf ein von ihr eingeholtes Gutachten mangels natürlicher Kausalität des Unfalls für die noch geklagten Beschwerden per 3. April 2019 ein.