Im Beitragsjahr 2014 war der AHV/IV/EO-Beitrag bei Selbstständigerwerbenden mit einem Einkommen über Fr. 164'900.00 (ausserhalb der Beitragstabelle) mit einem Satz von 9.7 % zu berechnen (vgl. Beitragstabellen Selbstständigerwerbende und Nichterwerbstätige AHV/IV/EO des Bundesamts für Sozialversicherungen, gültig ab 1. Januar 2013; abrufbar unter: https://sozialversicherungen.admin.ch → Grundlagen AHV → Weisungen Beiträge → "Beitragstabellen SE und NE" [Version 6 S. 4]; vgl. zudem WSN Stand 1. Januar 2014 Rz. 1178). Das um den Zinsabzug reduzierte Einkommen von Fr. 3'076'274.00 ist somit als 90.3 % (100 % - 9.7 %) des Einkommens zu erfassen und dieses ist auf 100 % aufzurechnen.