3. 3.1. In der hier strittigen Beitragsperiode 2014 war der Beschwerdeführer Teilhaber an den Personengesellschaften C. (seit Mitte jjjj C. AG [www.zefix.ch]) und D. An beiden Personengesellschaften war bzw. ist er mit einem Anteil von je 32.33 % beteiligt (Beschwerde, Ziff. 11).