"1. Der Einspracheentscheid der Ausgleichskasse der aarg. Industrie- und Handelskammer vom 10. Januar 2022 und die Verfügung der Ausgleichskasse der aarg. Industrie- und Handelskammer vom 19. Mai 2020 seien aufzuheben; 2. Das beitragspflichtige Einkommen sei für das Jahr 2014 auf CHF 3'426'034 festzusetzen und das Eigenkapital Selbständigerwerbende (unverändert) auf CHF 34'976'000; 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen". 2.2. Mit Vernehmlassung vom 28. März 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin was folgt: "1. Die Beschwerde sei teilweise gutzuheissen;