stationäre Suchttherapien statt. Nach einer Phase mit ambulanter psychiatrischer Behandlung vom 30. Mai 2017 bis 2. Mai 2019 durch das Ambulatorium der Klinik I. in W. (vgl. den entsprechenden Austrittsbericht vom 14. Mai 2019 in VB 192, S. 2 f.) scheint es nach Lage der Akten – offenbar im Zusammenhang mit beruflichen Eingliederungsmassnahmen, die in der Folge abgebrochen werden mussten (vgl. den Abschlussbericht Integration vom 24. Juli 2019 in VB 184) – zu einer Verschlechterung des psychischen Gesundheitszustands gekommen zu sein, so dass der Beschwerdeführer vom 10. Februar 2020 bis 30. April 2020 in der Klinik N. stationär behandelt wurde.