Demgegenüber wird im Gutachten der Dres. med. D. und E. vom 23. März 2021 – insbesondere gestützt auf eine psychiatrische Exploration vom 11. Januar 2021 (vgl. VB 219.2, S. 1) – für den Zeitraum ab Februar 2016 eine Arbeitsfähigkeit von 80 % für die angestammte Tätigkeit als Elektromonteur ohne Arbeiten mit Starkstrom attestiert (vgl. vorne E. 4.1.; VB 219.1, S. 3 f.). Auch dieses Gutachten scheint RAD-Arzt med. pract. H. als nachvollziehbar erachtet zu haben (vgl. dessen Stellungnahme vom 25. November 2021 in VB 241, S. 2). Indes lassen sich diese beiden Beurteilungen nicht ohne Weiteres vereinbaren. Dem Gutachten der Dres.