In der bisherigen Tätigkeit als Elektromonteur bestehe seit dem Unfall im Jahr 2009 eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit. Es sei "aber davon auszugehen, dass nach Abschluss der Klinikbehandlung mindestens eine 50%ige Teilarbeitsfähigkeit für allfällige Verweistätigkeiten […] besteht (je nach Gesundheitszustand und Behandlungssituation), wobei angenommen werden kann, dass der Expl. im Laufe der Behandlung wieder eine volle Arbeitsfähigkeit für eine entsprechende Verweistätigkeit erlangen können wird" (VB 67, S. 22 f.).