5.3. Schliesslich empfahlen die BEGAZ-Gutachter mit ergänzender Stellungnahme vom 19. Juni 2018 ohnehin eine "Re-Evaluation" in etwa einem Jahr nach Abschluss des Gutachtens (vgl. VB 185 S. 4), bestand doch bezüglich der Fussbeschwerden ausweislich des Gutachtens kein stabiler klinischer Zustand (vgl. VB 179.1 S. 61). Weiter hielt der orthopädische BEGAZ-Gut- achter fest, ab ca. Oktober 2018 "vermute" er eine volle Arbeitsfähigkeit (vgl. VB 185), womit sich auch in orthopädischer Hinsicht eine neuerliche Begutachtung aufdrängt.