5. 5.1. Im psychiatrischen BEGAZ-Teilgutachten wurde als Diagnose mit Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit eine "Anpassungsstörung mit gemischter Störung von Gefühlen und Sozialverhalten (F43.24) bei familiärer Belastung" gestellt (VB 179.1 S. 39). Die Anpassungsstörung sei leichten Grades ausgeprägt und es habe sich keine depressive Fehlentwicklung nennenswerter Stärke eingestellt. Der Beschwerdeführer sei leicht vermindert belastbar, leicht vermindert stressbelastungsfähig und er sei etwas erschwert teamfähig. Er dürfe erschwert flexibel sein, um sich in direkten Kundenkontakt einzustellen. Dies schränke die Arbeitsfähigkeit geringgradig ein (VB 179.1 S. 43 f.).