3.5. Im Nachgang zum Urteil VBE.2019.320, VBE.2019.496 vom 8. Juni 2020 (VB 221) nahm RAD-Arzt Dr. med. C., Facharzt für Physikalische Medizin und Rehabilitation, am 21. März 2021 Stellung und führte im Wesentlichen aus, es bestünden Unklarheiten der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit durch den psychiatrischen BEGAZ-Gutachter. Es fehle eine Rückmeldung und Rückfrage an die BEGAZ-Gutachter bezüglich der "IV-Relevanz" der Anpassungsstörung. In den übrigen Punkten habe sich wahrscheinlich wenig geändert. Der gerichtliche Auftrag sei klar eine erneute Begutachtung.