3.4. Am 8. August 2018 nahm RAD-Ärztin Dr. med. B. zu den ergänzenden Ausführungen der BEGAZ-Gutachter Stellung und führte unter anderem aus, dass aus ihrer Sicht die psychiatrische Einschätzung nicht nachvollziehbar sei. Aus versicherungsmedizinischer Sicht sei die gestellte psychiatrische Diagnose einer Anpassungsstörung (ICD-10 F43.25) einerseits reaktiv bedingt (psychosozial belastende Umstände) und andererseits von vorübergehender Natur und gut behandelbar (VB 187 S. 3).