Diese sei zum Zeitpunkt nur reduziert gegeben. Auch in einer adaptierten Tätigkeit bestehe aktuell wegen der Fussproblematik eine 50%ige Arbeitsunfähigkeit (VB 179.1 S. 67 f.). 3.2. RAD-Ärztin Dr. med. B., Praktische Ärztin, nahm am 24. Mai 2018 zum Gutachten Stellung und hielt fest, den Gutachtern seien Ergänzungsfragen zu stellen (VB 182 S. 5). -6-