3. Eventualiter sei für den Fall, dass das angerufene Gericht eine erneute polydisziplinäre Begutachtung für notwendig erachtet, die Beschwerdegegnerin zu verpflichten, beim BEGAZ Begutachtungszentrum BL ein Verlaufsgutachten einzuholen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 20. Februar 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: