Als der Beschwerdeführer sich mit Schreiben vom 10. November 2022 nach dem Verfahrensstand erkundigte, teilte die Beschwerdegegnerin diesem am 18. November 2022 unter Bekanntgabe der vorgesehenen Gutachter mit, dass an der Begutachtung durch die MGSG festgehalten werde. Nachdem der Beschwerdeführer wiederum Einwände dagegen erhoben hatte, verfügte die -3- Beschwerdegegnerin am 25. November 2022 die Begutachtung durch die MGSG. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 25. November 2022 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 21. Dezember 2022 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: