1.3. In der Folge nahm die Beschwerdegegnerin Rücksprache mit dem RAD und gab dem Beschwerdeführer mit Mitteilungen vom 23. März respektive 8. Juni 2021 bekannt, dass eine polydisziplinäre Begutachtung durch das Medizinische Gutachtenzentrum Region St. Gallen (MGSG) erforderlich sei, wogegen der Beschwerdeführer Einwände erhob. Als der Beschwerdeführer sich mit Schreiben vom 10. November 2022 nach dem Verfahrensstand erkundigte, teilte die Beschwerdegegnerin diesem am 18. November 2022 unter Bekanntgabe der vorgesehenen Gutachter mit, dass an der Begutachtung durch die MGSG festgehalten werde.