Der Regionale Ärztliche Dienst (RAD) nahm zum Gutachten Stellung und die Beschwerdegegnerin stellte auf seine Empfehlung hin den Gutachtern ergänzende Fragen, welche diese am 19. Juni 2018 beantworteten. Nach Einholung einer weiteren Stellungnahme des RAD wies die Beschwerdegegnerin das Rentengesuch mit Verfügung vom 22. März 2019 ab. Mit Verfügung vom 7. Juni 2019 verneinte sie ausserdem einen Anspruch auf berufliche Massnahmen.