Am 21. April 2009 meldete sich der Beschwerdeführer erneut zum Leistungsbezug (berufliche Integration) an, diesmal unter Hinweis auf eine am 25. März 2009 durchgeführte Wirbelsäulenoperation. Die Beschwerdegegnerin sprach ihm am 2. Februar 2010 wiederum berufliche Massnahmen zu, diesmal in Form einer Umschulung zum Prozessfachmann.