6 "Fachkräfte in Land- und Forstwirtschaft und Fischerei", Total, Frauen, und unter Berücksichtigung der betriebsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit von 43.3 Stunden (vgl. T 03.02.03.01.04.01, "'Betriebsübliche Arbeitszeit nach Wirtschaftsabteilungen", Sektor 1, 2021) sowie der Nominallohnentwicklung von 2020 bis 2021 von 108.6/107.9 (vgl. T 1.2.10, "Nominallohnindex, Frauen 2011-2021", Total) damit Fr. 62'508.10 (12 x Fr. 4'781.00 x 43.3/40 x 108.6 /107.9). Beim Invalideneinkommen ist per Dezember 2021 gestützt auf die Angaben der Arbeitgeberin der Beschwerdeführerin von einem Einkommen von jährlich Fr. 37'960.00 auszugehen (vgl. VB 10, S. 5), was denn auch unumstritten ist.