Ab dem Jahr 2015 habe sie ihre Tätigkeit im Bereich Pferde aus gesundheitlichen Gründen zugunsten der Hundezucht aufgeben müssen. Im Jahr 2020 habe sie sich – nach der Trennung und nachfolgender Scheidung vom Ehegatten – beruflich neu orientiert und im Dezember 2020 ihre aktuelle Tätigkeit aufgenommen (vgl. zum Ganzen die Angaben der Beschwerdeführerin vom 9. November 2021 in VB 19, die Angaben der Beschwerdeführerin im Fragebogen betr. Erwerbstätigkeit/Haushalt vom 13. Juli 2021 in VB 11 sowie das Urteil des -6-