3.2. In ihrer Verfügung vom 24. August 2022 nahm die Beschwerdegegnerin gestützt auf die Tabellenlöhne der schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) des Jahres 2018 des Bundesamtes für Statistik (BFS), Tabelle T17, Ziff. 6 "Fachkräfte in Land- und Forstwirtschaft und Fischerei", Total, Frauen, und unter Berücksichtigung einer betriebsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit von 43.2 Stunden sowie einer Nominallohnentwicklung von 2018 bis 2020 von 105.9/107.9 ein Valideneinkommen von Fr. 61'495.00 an.