titive Tätigkeiten, Zwangshaltungen sowie Nässe- oder Kälteexposition eine Arbeitsfähigkeit von 50 % besteht, wie dies der Beurteilung von RAD- Arzt Dr. med. C., Facharzt für Physikalische Medizin und Rehabilitation sowie für Rheumatologie, vom 9. November 2021 (VB 15) zu entnehmen ist. Dies gibt mit Blick auf die (medizinischen) Akten (vgl. insb. VB 13) denn auch zu keinerlei Weiterungen Anlass.