2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin." Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich überwies die unter der Verfahrensnummer IV.2022.00472 erfasste Beschwerde am 20. Dezember 2022 (Postaufgabe) zuständigkeitshalber an das Versicherungsgericht des Kantons Aargau. 2.2. Mit Vernehmlassung vom 23. Februar 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.