1. Die 1972 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 18. Juni 2021 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (Rente, berufliche Massnahmen) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin klärte daraufhin die gesundheitliche sowie erwerbliche Situation ab. Gestützt auf eine Beurteilung ihres internen Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) stellte sie der Beschwerdeführerin mit Vorbescheid vom 20. April 2022 die Abweisung des Leistungsbegehrens betreffend Invalidenrente in Aussicht.