1.2. Zwischenzeitlich hatte der Beschwerdeführer im August 2015 um Erhöhung der Hilflosenentschädigung ersucht. Die Beschwerdegegnerin tätigte medizinische Abklärungen und führte eine Abklärung an Ort und Stelle durch. Im Nachgang zum Rückweisungsurteil und auf Empfehlung des RAD wurde ein polydisziplinäres Gutachten erstellt (Gutachten der Aerztliches Begutachtungsinstitut GmbH, Basel [ABI], vom 4. April 2017). Nach Rücksprachen mit dem RAD hob die Beschwerdegegnerin die Hilflosenentschädigung mit Verfügung vom 12. Juli 2017 auf. Diese Verfügung erwuchs unangefochten in Rechtskraft.