Sodann führte er zusammengefasst aus, die Beschwerdeführerin leide weiterhin an invalidisierenden Rückenschmerzen mit häufigen Exazerbationen. Infolge Wechselwirkung der Schmerzen und früherer psychischer Traumatisierungen sei eine massive Verschlechterung der seelischen Situation eingetreten, so dass zur Unterstützung in der Schmerzbewältigung (sowohl physisch als auch psychisch) eine stationäre psychosomatische Rehabilitation organisiert werden müsse (VB 85 S. 3).