Keine Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit hätten folgende Diagnosen (VB 32.1 S. 31): "- Verdacht auf anhaltende Schmerzstörung (ICD10 F45.4) - Status nach Operation einer Nasenseptumdeviation 2005 - Unklare Hörminderung rechts (Bericht HNO KS D. vom 08.06.2009)" Die Beschwerdeführerin sei sowohl in ihrer bisherigen als auch in einer anderen «rückenadaptierte[n]» Tätigkeit zu 100 % arbeitsfähig (VB 32.1 S. 32 f.).