2.3.2. Referenzzeitpunkt in retrospektiver Hinsicht bildet vorliegend die Verfügung vom 9. Juni 2011 (VB 38), welcher in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen das rheumatologisch-psychiatrische Gutachten der Dres. med. B. und C. vom 7. Februar 2011 (VB 32) zugrunde lag. Die Gutachter stellten folgende Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit (VB 32.1 S. 31):