1.3. Am 13. Februar 2022 meldete sich die Beschwerdeführerin unter Hinweis auf Rückenprobleme abermals bei der Beschwerdegegnerin zum Leistungsbezug (berufliche Integration/Rente) an. Nach Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren trat die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 17. November 2022 auch auf dieses Leistungsbegehren der Beschwerdeführerin nicht ein. 2. 2.1. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 19. Dezember 2022 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: