1. 1.1. Die 1977 geborene Beschwerdeführerin meldete sich im Mai 2009 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration, Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin verschiedene Abklärungen, in deren Rahmen sie die Beschwerdeführerin durch die Dres. med. B., Facharzt für Rheumatologie sowie für Allgemeine Innere Medizin, und C., Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, bidisziplinär begutachten liess (Gutachten vom 7. Februar 2011). Mit Verfügung vom 9. Juni 2011 verneinte sie sodann einen Rentenanspruch der Beschwerdeführerin.