Vom Zeitpunkt des Gesuchs vom 21. März 2022 um Gewährung der unentgeltlichen Rechtsverbeiständung (VB 402) bis zum Erlass der vorliegend strittigen Verfügung vom 22. November 2022 (VB 437) ging es ausweislich der Akten insbesondere um eine Aktualisierung des Dossiers durch Einholung von Verlaufsberichten und um die Klärung der Rahmenbedingungen der durch die Beschwerdegegnerin als angezeigt erachteten polydisziplinären Begutachtung (Fachdisziplinen, Zusatzfragen zur Ergänzung des Fragenkatalogs an die Gutachterstelle und allfällige Ausstandsgründe). Auch wenn es sich vorliegend um ein eher umfangreiches Dossier handelt, ist ein solches weder