Daraus ergibt sich (bei einem Monat mit 30 Tagen) eine maximale monatliche Vergütung von Fr. 3'456.00. Der Umfang der Versicherung der Beschwerdeführerin mit einem monatlichen Pflegegeldanspruch von maximal EUR 901.00 ist damit – selbst unter Berücksichtigung einer gewissen Deckung von einzelnen pflegerischen Leistungen in der ambulanten Palliativversorgung und bei stationärer "Hospiz-Versorgung" (vgl. VB 60) – hinsichtlich Pflegekosten deutlich geringer als derjenige der OKP.