LSE-Tabellenlöhne herangezogen werden (BGE 135 V 297 E. 5.2 S. 301). 8.1.3. Die Beschwerdegegnerin setzte in ihrer Verfügung vom 16. Dezember 2021 das Invalideneinkommen gestützt auf die LSE 2018, Tabelle TA1, Kompetenzniveau 1, Total, Männer, unter Berücksichtigung der betriebsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit von 41.7 Stunden auf Fr. 67'766.67 fest und rechnete dies auf eine Arbeitsfähigkeit von 80 % sowie abzüglich eines leidensbedingten Abzuges von 10 % um auf Fr. 48'792.00 (vgl. VB 148 S. 2). Aus den Akten geht sodann hervor, dass der Beschwerdeführer als Aushilfe für eine Pizzeria tätig ist.