8. 8.1. 8.1.1. Der Beschwerdeführer rügt betreffend Einkommensvergleich, die Beschwerdegegnerin habe das Invalideneinkommen falsch berechnet, da er als Pizza-Kurier arbeite und monatlich etwa Fr. 400.00 verdiene. Das Invalideneinkommen sei daher gestützt auf diesen Lohn und nicht gestützt auf die Tabellenlöhne zu berechnen (Beschwerde Ziff. 1.10).