4. In der angefochtenen Verfügung vom 16. Dezember 2021 (VB 148) stützte sich die Beschwerdegegnerin in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf das bidisziplinäre medexperts-Gutachten der Dres. med. D., Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, und E., Fachärztin für Neurologie, vom 18. August 2021. Darin wurde interdisziplinär die folgende Diagnose mit Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit gestellt (VB 139 S. 6):