"Vorfragen: 1. Es sei dem Beschwerdeführer für das vorliegende Verfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren, unter Verbeiständung durch den Schreibenden. Hauptbegehren: 1. In Gutheissung der Beschwerde sei die Verfügung vom 16.12.2021 der SVA Aargau aufzuheben und die Sache sei zur neuen Begründung und Entscheidung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Hinsichtlich der Kosten des vorliegenden Verfahrens: 2. Es seien die Verfahrenskosten der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung aufzuerlegen.