H., bei der FOMA am 8./9. Juli 2021 (vgl. VB 13.1 S. 1) statt. RAD-Arzt Dr. med. I., Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, wies in seiner Beurteilung vom 14. Juli 2022 in diesem Zusammenhang zu Recht darauf hin, dass in Ziffer 6.1 der FOMA die Leistungseinschränkung in der angestammten Tätigkeit "bis ins kleinste Detail" beschrieben werde (VB 47 S. 2). Die arbeitsplatzbezogenen Abklärungen durch die FOMA sind äusserst detailliert und umfangreich (vgl. VB 13.1 S. 4, 13 ff.). Sie sind schlüssig begründet und nachvollziehbar. Die spätere Einschätzung einer Arbeitsfähigkeit von lediglich 50 % in der angestammten Tätigkeit durch Dr. med.