Im Rahmen der daraufhin getätigten Abklärungen zog die Beschwerdegegnerin die Akten der Krankentaggeldversicherung bei, welche am 20. Juli 2021 eine durch die AEH Zentrum für Arbeitsmedizin, Ergonomie und Hygiene AG durchgeführte funktionsorientierte medizinische Abklärung (FOMA) veranlasst hatte und holte eine Beurteilung ihres Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) ein. Im Rahmen des Vorbescheidverfahrens hielt die Beschwerdegegnerin erneut Rücksprache mit dem RAD. In der Folge verneinte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 15. November 2022 einen Anspruch des Beschwerdeführers auf eine Invalidenrente.