1. Der 1966 geborene Beschwerdeführer ist seit dem Jahr 2012 selbstständig als Maler und Gipser tätig. Am 4. Juni 2021 meldete er sich bei der Beschwerdegegnerin unter Hinweis auf einen "Muskelriss […] im linken Oberarm" zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Im Rahmen der daraufhin getätigten Abklärungen zog die Beschwerdegegnerin die Akten der Krankentaggeldversicherung bei, welche am 20. Juli 2021 eine durch die AEH Zentrum für Arbeitsmedizin, Ergonomie und Hygiene AG durchgeführte funktionsorientierte medizinische Abklärung (FOMA) veranlasst hatte und holte eine Beurteilung ihres Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) ein.