Zudem gab die ehemalige Arbeitgeberin die jährlichen Arbeitsstunden der Beschwerdeführerin an, welche 1735 im Jahr 2007, 1696 im Jahr 2008 sowie 813 im Jahr 2009 (Januar bis Juni) betrugen (VB 10/4). Ausgehend von diesen Werten (und unter Berücksichtigung der angegebenen Ferientage) ergeben sich durchschnittliche Wochenstunden von rund 36.53 (2007), 35.33 (2008) und 34.60 (2009). Vor diesem Hintergrund kann mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass die Beschwerdeführerin die Tätigkeit als Ernterin ungefähr in einem 80%-Pensum ausübte.