Es hat immer eine einlässliche Würdigung der gesamten Verhältnisse des Einzelfalles Platz zu greifen; Erfahrungssätzen kommt in diesem Kontext eine Hilfsfunktion zu (MEYER/ REICHMUTH, Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Sozialversicherungsrecht, Bundesgesetz über die Invalidenversicherung [IVG], 4. Aufl. 2022, N. 22 ff. zu Art. 5 IVG mit Hinweisen). 6.2. Soweit die Beschwerdeführerin aufgrund der ihr ausbezahlten Löhne und unter Hinweis auf die Lohnabrechnungen ihrer Schwiegertochter geltend macht, damals für die C. AG in einem 100%-Pensum tätig gewesen zu sein -6-