2012 (sechs Monate nach der LWS-Operation) eine Arbeitsfähigkeit von 50 % (VB 136.1/8). 4.2. Der medizinische Sachverhalt ist zwischen den Parteien unumstritten (vgl. Beschwerde S. 5) und gibt nach Lage der Akten zu keinerlei Beanstandung Anlass, sodass auf die gutachterlichen Schlussfolgerungen abzustellen ist. -5-