Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin die bisherige ganze Rente der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 14. November 2022 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 172] zurecht auf eine Viertelsrente reduziert hat.