2. Die Verfügungen vom 21. und 27. Mai 2013 seien entsprechend anzupassen und die bisherige ganze Rente sei auf eine Dreiviertelsrente, eventuell auf eine halbe Rente herabzusetzen. -3- 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen." 2.2. Die Beschwerdegegnerin beantragte mit Vernehmlassung vom 23. Januar 2023 die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 24. Januar 2023 wurde die berufliche Vorsorgeeinrichtung der Beschwerdeführerin im Verfahren beigeladen. Diese beantragte mit Eingabe vom 24. Februar 2023 ebenfalls die Abweisung der Beschwerde.