1.3. Die Beschwerdegegnerin liess die Beschwerdeführerin daraufhin bidisziplinär begutachten (Gutachten der medexperts AG, St. Gallen, vom 17. November 2020). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren setzte die Beschwerdegegnerin die bisherige ganze Rente mit Verfügung vom 14. November 2022 wiedererwägungsweise per 1. August 2018 auf eine Viertelsrente herab. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 14. November 2022 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 15. Dezember 2022 Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: " 1. Der Beschwerdeführerin sei eine Dreiviertelsrente, mindestens jedoch eine halbe Rente zuzuerkennen.