1. 1.1. Die 1962 geborene, zuletzt als Ernterin von Pilzen tätig gewesene Beschwerdeführerin meldete sich im August 2010 wegen Rückenbeschwerden bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin klärte daraufhin die erwerbliche sowie medizinische Situation ab, verfügte am 21. September 2011 die Abweisung des Gesuchs um berufliche Massnahmen und sprach der Beschwerdeführerin mit Verfügungen vom 21. und 27. Mai 2013 rückwirkend ab dem 1. Juni 2011 eine unbefristete ganze Invalidenrente zu. Eine im Jahre 2015 eingeleitete erste revisionsweise