OSG- Supinationstrauma am 17.02.2021" (BB 3). Entgegen den Ausführungen in der Beschwerde (Beschwerde S. 4) ist aus dem Arztbericht keine Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Beschwerdeführers ersichtlich. Die Möglichkeit einer operativen Behandlung wurde bereits früher diskutiert. Aufgrund des Wunsches des Beschwerdeführers, das weitere Verfahren der Unfallversicherung abzuwarten, wurde jedoch zugewartet (VB 66 S. 16 f.; 89 S. 2, 5). Die geschilderten Beschwerden sowie die gestellte Diagnose stehen im Einklang mit den Arztberichten des Spitals F. sowie mit den Beurteilungen durch Dr. med. E. sowie Dr. med. D., weshalb weiterhin auf diese abgestellt werden kann.